Ghetto Minsk
Form und Inhalt
Enthält:
I) Der Reichsminister für die besetzten Ostgebiete vom 13.11.1941: Korrespondenz betreffend der Durchführung des Transportes von 50.000 Juden in das Ostland und dem Eintreffen des 1.Transportes in Minsk am 10.11.1941 und in Riga am 19.11.1941 (Siehe auch Riga 9005721). Des Weiteren eine Bitte um weitere Transporte zu verhindern, da die "Judenlager" weiter nach Osten verlegt werden müssen.
II) Der Stadtkommissar Minsk vom 05.01.1942: Schriftwechsel bezüglich der Evakuierung von Juden aus Deutschland nach Minsk. Der Stadtkommissar kritisiert die Transporte, aufgrund der kaum möglichen Unterbringung und Ernährung der 50.000 Juden.
III) Der Reichsminister für die besetzten Ostgebiete vom 16.01.1942 betreffend der Evakuierung von Juden aus Deutschland nach Minsk. Die zuvor geplanten Transporte erfolgen nur teilweise aufgrund von Transportschwierigkeiten, jedoch muss der Stadtkommissar von Minsk mit den restlichen Transporten rechnen. Des Weiteren folgt eine Anmerkung, dass sich der Stadtkommissar bezüglich der Frage der Unterbringung und Ernährung an die zuständigen Höheren Polizeiführer wenden soll und sich an den Dienstweg zu halten habe.
IV) Der Generalkommissar für Weissruthenien vom 01.06.1943: Schreiben betreffend "Judenaktionen" im "Gefängnis" von Minsk.
V) "Gerichtsgefängnis" Minsk vom 31.05.1943: Schreiben betreffend "Judenaktionen". Das Schreiben enthält einen Bericht über "Erledigung" von 516 deutschen und russischen Juden, sowie der vor den "Aktionen" vorgenommenen "Entnahmen" von Zahngold.
Enthält auch:
Hinweisblatt betreffend Zugänge nach Riga (Judentransporte aus dem Reich in das Ostland) siehe 9005721


